kosten
Festsetzung der Benutzungsgebühren der Schießstände Stand 01.01.2016
Die Standgebühr ist vor Beginn des Schiessens zu entrichten!
Die Scheiben für den KK/GK 25M-Stand sind nicht in der Gebühr enthalten und werden extra berechnet.
Wir weisen darauf hin, dass bei Beschädigungen der Standanlagen alle daraus entstehenden Instandsetzungskosten dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
Beschädigungen an den Messrahmen können Schäden bis 4000,- € pro Anlage nach sich ziehen!
Die Scheiben für den KK/GK 25M-Stand sind nicht in der Gebühr enthalten und werden extra berechnet.
Wir weisen darauf hin, dass bei Beschädigungen der Standanlagen alle daraus entstehenden Instandsetzungskosten dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
Beschädigungen an den Messrahmen können Schäden bis 4000,- € pro Anlage nach sich ziehen!
Festsetzung der Mitgliedsbeiträge ab dem 01.01.2020
1. Schüler, Jugendliche unter 18 Jahren, Wehrpflichtige und Studenten
2. Erwachsene nach Vollendung des 18. Lebensjahres
3. Familienbeitrag
4. Aufnahmegebühr für aktive Mitglieder
Die Aufnahmegebühr wird fällig, sobald ein Mitglied sich aktiv am Schießbetrieb beteiligt, d. h. an Ligawettkämpfen und Meisterschaften teilnehmen möchte.
Diese Regelung gilt nur für Neumitglieder ab 18 Jahre.
Die Aufnahmegebühr entfällt für passive Mitglieder und für Mitglieder, die bereits im Jugendalter eingetreten sind.
Diese Regelung gilt nur für Neumitglieder ab 18 Jahre.
Die Aufnahmegebühr entfällt für passive Mitglieder und für Mitglieder, die bereits im Jugendalter eingetreten sind.
Hinweise zur Mitgliedschaft beim SV Hubertus
Wir weisen hier noch einmal alle Mitglieder darauf hin, dass die Mitgliedschaft im SV Hubertus laut Satzung nur zum Ende des Kalenderjahres, also zum 31.12. mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden kann.
Somit werden auch die Mitgliederbeiträge bei vorzeitiger Kündigung immer bis zum Jahresende eingezogen.
Somit werden auch die Mitgliederbeiträge bei vorzeitiger Kündigung immer bis zum Jahresende eingezogen.