Die Aufnahmegebühr wird fällig, sobald ein Mitglied sich aktiv am Schießbetrieb beteiligt, d. h. an Ligawettkämpfen und Meisterschaften teilnehmen möchte.
Diese Regelung gilt nur für Neumitglieder ab 18 Jahre.
Die Aufnahmegebühr entfällt für passive Mitglieder und für Mitglieder, die bereits im Jugendalter eingetreten sind.